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AGB

I. Geltung dieser Bedingungen


1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns
ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande; mit der Erteilung des
Auftrages erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende
oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie
schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos
ausführen.


2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen, gleichgültig, ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


II. Vertragsschluss


Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltlos
annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung
der Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt
und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


III. Art der Leistung


Wir erbringen dienstvertragliche Leistungen. Ein bestimmter Erfolg wird - sofern nicht
ausdrücklich vereinbart - nicht geschuldet. Insbesondere haften wir, sofern nicht ausdrücklich
vereinbart, nicht für die Richtigkeit eines Rats oder einer Empfehlung.


IV. Auftragsdurchführung, Austausch des Vertragspartners


Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung für die Erfüllung vertraglich geschuldeter
Leistungen sind wir berechtigt, Dritte - nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber - in
die Vertragserfüllung einzuschalten. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart
wurde, durch von uns nicht zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch
andere geeignete Mitarbeiter ersetzen.


V. Gegenseitige Rücksichtnahme, Mitwirkungspflichten


1. Der Erfolg unserer Leistung setzt regelmäßig eine enge Kooperation zwischen dem Kunden
und uns voraus. Die Vertragsparteien verpflichten sich deshalb zu gegenseitiger
Rücksichtnahme, umfassender und unverzüglicher Information sowie vorsorglicher Warnung
vor Risiken und Schutz gegen störende Einflüsse auch von dritter Seite.


2. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder
sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter
Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.


VI. Nutzungsrechte/Rechte Dritter


1. Wir werden uns bemühen, von Schutzrechten Dritter freie Leistungen zu erbringen. Vor
Verwendung der Arbeitsergebnisse hat der Kunde die Schutzrechtsfreiheit jedoch in eigener
Verantwortung zu überprüfen. Sollten Anhaltspunkte dafür sprechen, dass Rechte Dritter
berührt werden, werden wir dies unserem Kunden unverzüglich mitteilen.


2. Soweit von uns schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse erarbeitet werden, räumen wir - soweit
nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist - dem Kunden hieran zeitlich und
räumlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein.


3. Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung auf den Kunden ist es uns nach Absprache
mit dem Auftraggeber gestattet, Ideen, bloße Konzeptionen und erworbene Kenntnisse für
weitere Entwicklungen und Dienstleistungen auch für andere Kunden zu nutzen.


VIII. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen ab
Zugang der Rechnung zu zahlen.


IX. Leistungserbringung an konkurrierende Kunden, fristloses Kündigungsrecht bei unbehebbaren Interessenkonflikten


1. Wir schließen – soweit nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart - nicht aus, Leistungen
auch an Wettbewerber/Konkurrenten eines Kunden zu erbringen. Sofern wir oder der Kunde
hier Interessenskollisionen sehen, gelten sie durch nach unserem Ermessen geeignete
Maßnahmen (z.B. Errichtung von chinese walls, d.h. organisatorische und personelle Trennung
der an der Leistungserbringung beteiligten Bereiche) als ausgeräumt.


2. Für den Fall, dass sich ein durch die Beratung eines Wettbewerbers/Konkurrenten des Kunden drohender bzw. entstandener Interessenkonflikt nach unserer Beurteilung nicht oder nicht zur allseitigen Zufriedenheit ausräumen lässt, steht uns ein ordentliches Kündigungsrecht mit den gesetzlichen Fristen (§ 621 BGB) zu.


X. Vertraulichkeit, Nennung des Kundennamen zu Referenzzwecken


Wir sichern dem Kunden zu, alle uns zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden
vertraulich zu behandeln, soweit der Kunde dies ausdrücklich verlangt oder der Vertragszweck
es erfordert. Dies gilt auch für den Inhalt unserer Vertragsbeziehung mit dem Kunden. Der
Kunde willigt ein, von uns zu Referenzzwecken gegenüber Dritten namentlich als unser Kunde
benannt zu werden. Dies gilt insbesondere auch für unsere Geschäftsberichte.


XI. Vertragslaufzeit, Kündigung


Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben die mit uns geschlossenen Verträge eine
Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit
automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der zunächst
vorgesehenen oder automatisch verlängerten Laufzeit von uns oder dem Kunden schriftlich
gekündigt wird. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das
Kündigungsrecht nach Ziff. VIII. Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.


XII. Haftung


Auf Schadensersatz haften wir nur nach Maßgabe folgender Regelungen:


1. Dem Grunde nach haften wir für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haften wir dem Grunde nach nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.


2. Der Höhe nach ist unsere Ersatzpflicht in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des
vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Bei Vermögensschäden gilt pro
Schadensfall eine Begrenzung auf maximal 100.000,00 Euro, bei Sachschäden gilt pro
Schadensfall eine Begrenzung auf 500.000,00 Euro. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und
Vermögensschäden ausgeschlossen.


3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie die Haftung aus einer Garantie bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen
unberührt.


4. Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen
oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe,
Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle
Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823ff. BGB).


XIII. Verjährung


Vertragliche Ansprüche von Unternehmern wegen einer auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.
Abweichend hiervon gelten für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.


XIV. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot


1. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns
zustehen, ist ausgeschlossen.


2. Die Kunden dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.


XV. Gerichtsstand und anwendbares Recht


1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber
Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin.


2. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 23 EuGVVO). Wir behalten uns jedoch das
Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere
Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVVO zuständig ist.


3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand: 01-2025

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